Was ist Hebesatz?
Gewerbesteuerhebesatz
Der Gewerbesteuerhebesatz ist eine Berechnungsgröße, die über die Höhe der von einem Unternehmen zu zahlenden Gewerbesteuer entscheidet. Es handelt sich dabei um eine Steuerart, die die Gemeinde erhebt und die ihr zur freien Verfügung steht. Der Gewerbesteuerhebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
Der Gewerbesteuerhebesatz als wichtiger Standortfaktor
Jede Gemeinde kann frei entscheiden, wie hoch der Hebesatz für die Unternehmen am Ort sein soll. Hierbei müssen sie Abwägen zwischen einem möglichst hohen Hebesatz, der Mehreinnahmen bringt, und einem niedrigen Hebesatz, um den Ort für Unternehmer als Standort attraktiv zu machen. Im Jahr 2004, als sich zunehmend „Gewerbesteueroasen“ wie Norderfriedrichskoog mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 0 Prozent bildeten, wurde mit § 16 GewStG ein Mindesthebesatz von 200 Prozent eingeführt. Nach oben hin ist der Gewerbesteuerhebesatz allerdings unbegrenzt. In den meisten Gemeinden beläuft er sich auf 250 bis 400 Prozent, es gibt aber gerade in Metropolregionen stärkere Ausschläge nach oben.
Berechnung der Gewerbesteuer mit dem Gewerbesteuerhebesatz
Es gibt zwei Größen, die die Höhe der Gewerbesteuer bestimmen. Einerseits ist dies der steuerrechtliche Gewinn, der als Berechnungsbasis dient. Andererseits spielt aber auch der Gewerbesteuerhebesatz eine große Rolle, der wie ein Hebel fungiert. Zunächst ist der Gewinn um Hinzurechnungen (z. B. für Lizenzen, Mieten, Pachten, Leasingraten) zu erhöhen und um Kürzungsbeträge (z. B. Miet- und Pachtzinsen, Spenden) zu senken. Daraus ergibt sich der Gewerbeertrag, der der Gewerbesteuerberechnung zugrunde liegt.
Die Berechnung erfolgt nun nach diesen Formeln:
Gewerbeertrag x Gewerbesteuermesszahl (3,5 Prozent) = Gewerbesteuer-Messbetrag
Gewerbesteuer-Messbetrag x Gewerbesteuerhebesatz = Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 Prozent. Somit kann der Unternehmer durch Multiplikation des Gewerbesteuerhebesatzes mit 3,5 Prozent seine prozentuale Steuerbelastung ermitteln, um sie von Ort zu Ort zu vergleichen. Beträgt der Hebesatz zum Beispiel 300 Prozent, so muss er 3,5 x 300 Prozent = 10,5 Prozent seines jährlichen Ertrags an die hiesige Gemeinde abtreten.
Hinweis: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist vom Gewerbeertrag ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro abzuziehen. Kapitalgesellschaften steht überhaupt kein Freibetrag zu. Für alle anderen Organisationsformen beträgt er 5.000 Euro.
Berechnungsbeispiel mit dem Gewerbesteuerhebesatz
Ein Unternehmer möchte sich in Zossen niederlassen, wo der Gewerbesteuerhebesatz 270 Prozent beträgt.
Er erwirtschaftet jährlich einen Gewinn in Höhe von 100.000 Euro.
Die Gewerbesteuer berechnet sich wie folgt:
Zossen Gewerbesteuer 270 Hebesatz Ergebnis
Personengesellschaft(Einzelunternehmen) Kapitalgesellschaft(GmbH)
Gewinn: | 100.000,00 € | 100.000,00 € |
+ Hinzurechnungs-Betrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Kürzungsbetrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Freibetrag | 24.500,00 € | 0,00 € |
– Maßgebender Gewerbeertrag | 75.500,00 € | 100.000,00 € |
x Gewerbesteuermesszahl | 3,5 | 3,5 |
= Gewerbesteuermessbetrag | 2.642,50 € | 3.500,00 € |
x Hebesatz | 270 | 270 |
Gewerbesteuer: | 7.134,75 € | 9.450,00 € |
Berlin Gewerbesteuer 410 Hebesatz Ergebnis
Personengesellschaft(Einzelunternehmen) Kapitalgesellschaft(GmbH)
Gewinn: | 100.000,00 € | 100.000,00 € |
+ Hinzurechnungs-Betrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Kürzungsbetrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Freibetrag | 24.500,00 € | 0,00 € |
– Maßgebender Gewerbeertrag | 75.500,00 € | 100.000,00 € |
x Gewerbesteuermesszahl | 3,5 | 3,5 |
= Gewerbesteuermessbetrag | 2.642,50 € | 3.500,00 € |
x Hebesatz | 410 | 410 |
Gewerbesteuer: | 10.834,25 € | 14.350,00 € |
Hamburg Gewerbesteuer 470 Hebesatz Ergebnis
Personengesellschaft(Einzelunternehmen) Kapitalgesellschaft(GmbH)
Gewinn: | 100.000,00 € | 100.000,00 € |
+ Hinzurechnungs-Betrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Kürzungsbetrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Freibetrag | 24.500,00 € | 0,00 € |
– Maßgebender Gewerbeertrag | 75.500,00 € | 100.000,00 € |
x Gewerbesteuermesszahl | 3,5 | 3,5 |
= Gewerbesteuermessbetrag | 2.642,50 € | 3.500,00 € |
x Hebesatz | 470 | 470 |
Gewerbesteuer: | 12.419,75 € | 16.450,00 € |
Gewerbesteuer 475 Hebesatz Ergebnis
Personengesellschaft(Einzelunternehmen) Kapitalgesellschaft(GmbH)
Gewinn: | 100.000,00 € | 100.000,00 € |
+ Hinzurechnungs-Betrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Kürzungsbetrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Freibetrag | 24.500,00 € | 0,00 € |
– Maßgebender Gewerbeertrag | 75.500,00 € | 100.000,00 € |
x Gewerbesteuermesszahl | 3,5 | 3,5 |
= Gewerbesteuermessbetrag | 2.642,50 € | 3.500,00 € |
x Hebesatz | 475 | 475 |
Gewerbesteuer: | 12.551,88 € | 16.625,00 € |
Gewerbesteuer 490 Hebesatz Ergebnis
Personengesellschaft(Einzelunternehmen) Kapitalgesellschaft(GmbH)
Gewinn: | 100.000,00 € | 100.000,00 € |
+ Hinzurechnungs-Betrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Kürzungsbetrag | 0,00 € | 0,00 € |
– Freibetrag | 24.500,00 € | 0,00 € |
– Maßgebender Gewerbeertrag | 75.500,00 € | 100.000,00 € |
x Gewerbesteuermesszahl | 3,5 | 3,5 |
= Gewerbesteuermessbetrag | 2.642,50 € | 3.500,00 € |
x Hebesatz | 490 | 490 |
Gewerbesteuer: | 12.948,25 € | 17.150,00 € |
Weitere Hebesätze finden Sie unter klick hier
Hier finden Sie eine zusammenfassende Übersicht zum Download:
DIHK-Hebesatzumfrage 2023 im Überblick (PDF, 122 KB)
Wie sich die Hebesätze seit 2014 entwickelt haben, können Sie folgender Tabelle entnehmen:
10-Jahres-Reihe Gewerbesteuer-Hebesätze (PDF, 172 KB)